Interventionstelle Gegen Gewalt in der Familie
LINZ
Nach ca. zwei Jahren Vorarbeit in
einer Projektgruppe wurde der Verein "Interventionsstellen gegen Gewalt in
der Familie in Oberösterreich" gegründet. Am 5. Oktober 1998 fand die
feierliche Eröffnung der Interventionsstelle Linz statt.
Landstrasse 82/11, A-4020 Linz Austria Tel: 07 32/60 77 60
Fax: DW10
office@istlinz.or.at
Mag. Maria Schwarz-Schlöglmann
http://www.istlinz.or.at/istlinz/
.
KONZEPT DER INTERVENTIONSSTELLE
Kooperation
Links
KONZEPT DER INTERVENTIONSSTELLE
Die Ursachen von Gewalt liegen, wie die Vereinten Nationen in
ihrer Deklaration gegen Gewalt an Frauen feststellen, in der historisch
gewachsenen Machtungleichheit zwischen Männern und Frauen. In der Familie sind
hauptsächlich Frauen und Kinder von Gewalt betroffen, dieser Zusammenhang ist
evident. Aber auch dort, wo die Kinder nicht "am eigenen Leib" Gewalt
erleben, wird ihnen durch das Miterleben von Mißhandlungen und Drohungen gegenüber
ihren Müttern Gewalt angetan. Hier ist in der Zusammenarbeit am gesetzlichen
Auftrag der Jugendwohlfahrt anzuknüpfen, der zum "Kindeswohl"
weitreichende Interventionsmöglichkeiten eingeräumt sind.
Die Grundsätze für die Arbeit der Interventionsstellen
lauten, daß es keine Rechtfertigung für Gewalttaten an Frauen und Kindern
gibt, gewalttätige Männer für ihr Verhalten verantwortlich sind und damit
konfrontiert werden müssen. Weiters, daß Gewalt in Form sexueller, seelischer
und körperlicher Mißhandlung strafbar ist und als Straftat behandelt werden muß.
Schutz und Sicherheit der betroffenen Frauen und ihrer Kinder müssen oberstes
Ziel aller rechtlichen Maßnahmen sein, dabei darf die Sicherheit der Kinder
nicht zu einer individuellen Verantwortung der Mütter gemacht werden; die
Gesellschaft muß hier Verantwortung übernehmen. Zum Erreichen des Ziels der
Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Kinder muß einerseits die Umsetzung der
bestehenden Gesetze im Interesse der Betroffenen kontrolliert und verbessert
werden, andererseits ist es notwendig, gesellschaftliche Veränderungsprozesse
zu initiieren.
Übergeordnetes Ziel ist die Verhinderung von Gewalt in der
Familie.
Interventionsstellen sind Opferschutzeinrichtungen und wollen
Hilfe und Unterstützung für die Zielgruppe der betroffenen Frauen und ihrer
Kinder durch aufsuchende Sozialarbeit leisten und vor allem die Interventionen
und die Verfahren der Institutionen und Behörden so gestalten, daß die Rechte
und Bedürfnisse der Opfer gewahrt werden. Die Zusammenarbeit mit den Behörden
und mit Einrichtungen des psychosozialen Feldes sowie Präventionsarbeit durch
Einbringen von Fachwissen in die gesellschaftspolitische Diskussion sind
wesentliche Ziele der Interventionsstelle.
Die regionale Zuständigkeit der Linzer Interventionsstelle
erstreckt sich auf den Raum Oberösterreich. Die nachgehende Sozialarbeit
bezieht sich auf das Stadtgebiet Linz; eine Ausweitung dieses Angebots auf den
Raum Oberösterreich ist für spätere Ausbauphasen geplant. Frauen außerhalb
Linz steht die Interventionsstelle in erster Linie für telefonische Information
und Beratung zur Verfügung. Bei Bedarf werden die Klientinnen zu einem persönlichen
Gespräch in die Interventionsstelle eingeladen. Begleitung zu Anzeigen bei der
Polizei, zu Einvernahmen beim Familiengericht (im Zusammenhang mit Erlassung
einer einstweiligen Verfügung) oder zum Strafgericht sind derzeit nur in Linz möglich.
In der Arbeit mit Betroffenen ist die Interventionsstelle
geleitet von den Prinzipien, schnell und unbürokratisch zu handeln. Es wird
eine freiwillige Inanspruchnahme vorausgesetzt. Der Gedanke des Opferschutzes
ist mit einer verantworteten Parteilichkeit verbunden, die in erster Linie die
Bedürfnisse und Rechte der von Gewalt betroffenen Frauen vor Augen hat. Kontakt
mit dem Täter und Miteinbeziehung in die konkrete Arbeit der
Interventionsstelle erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der Klientin und nur
dann, wenn ein solches Vorgehen für das Ziel der Beendigung der Gewalt Erfolg
verspricht. Die Interventionsarbeit zielt darauf ab, die Handlungsfähigkeit der
Frauen zu verbessern. Die Interventionsstelle handelt nicht an Stelle der Frauen
oder ohne Rücksprache mit ihnen - das Prinzip der Ermächtigung gilt als
Grundlage und Ziel des Handelns.
Handlungsanlaß und Vorgangsweise: Handlungsanlaß ist das
Einlangen einer Information über stattgefundene oder drohende physische /
psychische Gewalt. Informationsquellen sind neben den Betroffenen Einsatzdaten
der Exekutive sowie Mitteilungen aus dem sozialen Umfeld (KindergärtnerInnen,
LehrerInnen, ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, NachbarInnen, Bekannte,...). Die
Arbeitsweise der Interventionsstelle umfaßt als Standardintervention zunächst
die aktive Kontaktaufnahme mit der betroffenen Frau mit dem Angebot eines
Erstgesprächs zur Klärung der Situation und Erwägung weiterer Schritte
(psychosoziale und rechtliche Information und Beratung). Gemeinsam mit den
Klientinnen werden Schriftsätze erarbeitet – vor allem Anträge auf Erlassung
einer einstweiligen Verfügung. Diese werden in Wahrung der kurzen Frist von
einer Woche nach einem Rückkehrverbot per Fax oder brieflich an Behörden und
Gerichte weitergeleitet. Nach Bedarf erfolgt Krisenintervention bis
sozialarbeiterische Begleitung während der gesamten Krisensituation. Für adäquate
längerfristige Beratung und Betreuung (z.B. Scheidungsverfahren, Therapie,...)
ist es Aufgabe der Interventionsstelle, den Klientinnen den Zugang zu den
entsprechenden Einrichtungen (Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen,
Kinderschutzeinrichtungen,...) zu ermöglichen.
Hilfestellung für Kinder: Der Schutz von Frauen ist in
Einheit mit dem Schutz von Kindern zu sehen. Dazu ist die enge Zusammenarbeit
mit den Einrichtungen der Jugendwohlfahrt und des Kinderschutzes, aber auch mit
der Polizei und den Gerichten notwendig.
Positionierung zur Täterarbeit: Um nachhaltige Änderungen im
Gewaltkontext herbeizuführen, bedarf es einer ganzheitlichen Arbeitsweise, die
die Gewalttäter miteinbezieht. Für die Realisierung erprobter Konzepte für
die Arbeit mit gewalttätigen Männern fehlen derzeit noch die Rahmenbedingungen
und Ressourcen. Vorerst erfolgt die Beteiligung der Interventionsstelle an der
Diskussion über Täterarbeit, wie sie von anderen Institutionen angeboten wird,
mit dem Ziel, im Sinne eines umfassenden Opferschutzes Einfluß zu nehmen.
Kooperation und Vernetzung: Dieser kommt im Sinne von Gewaltprävention
große Bedeutung zu und ist neben der Einzelfallarbeit die zweite Schiene des
Arbeitsauftrages der Interventionsstelle. Sie dient der Professionalisierung des
Handlungsfeldes, der wirksamen PR-Arbeit und dem Bildungsauftrag mit Öffentlichkeitswirkung.
Sie erfolgt im Rahmen von Fallkonferenzen über Einzelfallinterventionen und in
interdisziplinären Arbeitsgruppen zur Verbesserung der Gewaltprävention und
Zusammenarbeit, für deren Organisation, Infrastruktur und Dokumentation die
Interventionsstelle sorgt.
Prävention und Schulungstätigkeit: Ein Schwerpunkt der
Arbeit der Interventionsstelle ist die Initiierung und Durchführung von
Schulungen, Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren für verschiedene
Berufsgruppen bzw. deren berufsbegleitende Weiterbildung (Polizei, Gendarmerie,
RichterInnen, MitarbeiterInnen des Gesundheitswesens, SozialarbeiterInnen,
LehrerInnen etc.)
Öffentlichkeitsarbeit: Zur Erreichung der Ziele der Arbeit
der Interventionsstelle ist es wichtig, eine öffentliche Sensibilisierung und
Bewußtseinsbildung zu erreichen. Diese erfolgt z.B. durch Medienpräsenz,
Beteiligung an Diskussionen der Fachöffentlichkeit,
Informationsveranstaltungen, Auflegen von Informationsmaterial...
Evaluation: Die laufende Überprüfung der Arbeit der
Interventionsstelle ist wesentlich für Qualitätssicherung. Hierfür erfolgen
die Dokumentation der Einzelfallarbeit und die Führung einer Statistik sowie
die Auswertung der vorhandenen Daten.
Kooperation:
VERNETZUNGSARBEIT
Häusliche Gewalt kann mit Einzelmaßnahmen
nur sehr schwer aus der Welt geschafft werden. Wirksam wird ihr in erster Linie
durch eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Behörden und Einrichtungen, die
mit der Problematik befasst sind, begegnet. Ein funktionierendes rechtliches und
soziales Netz ermöglicht Betroffenen Schritte aus gewalttätigen Beziehungen.
Die Interventionsstelle dient hier als Anlaufstelle für betroffene Frauen und
Kinder und als Schnittstelle zu involvierten staatlichen und privaten
Institutionen.
EXEKUTIVE
- Polizei
Mit den Bundespolizeidirektionen Linz, Wels und Steyr besteht eine gute
Kooperationsbasis. Es fanden zwei Informations- und Kontaktgespräche in der
BPD Linz zur Reflexion über die Maßnahmen statt. Mit der BPD Wels lag auch
eine klare Absprache aus dem Jahr 1998 einer guten Zusammenarbeit zugrunde.
Mit der BPD Steyr kamen wir erst Ende 1999 bei der Regionalkonferenz der
westlichen Bundesländer, organisiert vom Bundesministerium für Inneres,
ins Gespräch und es folgte eine Einladung seitens der BPD Steyr zum
Kennenlernen und zur Besprechung der zukünftigen Kooperation.
Die Mitteilungen über Einsätze bei Gewalt in der Familie, die in
Wegweisung und/oder Rückkehrverbot münden, erfolgen nach Überprüfung
durch die PolizeijuristInnen nach einem vom Bundesministerium für Inneres
ausgearbeiteten Dokumentationsmuster.
- Gendarmerie
Das Landesgendarmeriekommando für OÖ. zeigt auch große Bereitschaft zur
Zusammenarbeit. Der "Kontaktbeamte" zur Interventionsstelle, Herr
Kontr.Insp. Enzenebner, hat im Jänner 1999 für alle
Bezirksgendarmeriekommandanten und Kontaktbeamte in OÖ. ein Informations-
und Kontaktgespräch in der Interventionsstelle arrangiert. Aufgrund einer
hier getroffenen Vereinbarung erhalten wir die Faxmitteilungen der
Dokumentationen über Wegweisungen und/oder Rückkehrverbote von den
Gendarmerieposten im direkten Weg.
JUSTIZ
- Familiengerichte
Die Kontakte mit den FamilienrichterInnen nahmen im Berichtszeitraum
kontinuierlich zu. Eine vom Oberlandesgericht Linz organisierte und gut
besuchte Fortbildung für RichterInnen Ende September 1999 ermöglichte die
Vorstellung und Diskussion der Erfahrungen mit dem Gewaltschutzgesetz in
einem breiteren Rahmen.
Im einzelnen werden Antragstellungen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung
mit den KlientInnen der Interventionsstelle nach Erarbeitung in der
Interventionsstelle direkt an den/ die zuständige/n Bezirksrichter/in
gefaxt. Gleichzeitig erhalten die Frauen den Hinweis, die unterschriebene
Urschrift beim Bezirksgericht per Post oder persönlich einzureichen. Die
Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle gehen in der Regel zu den
nachfolgenden Einver-nahmeterminen als Vertrauenspersonen mit. Dies ist aus
personellen Gründen derzeit nur bei den in Linz angesiedelten
Bezirksgerichten Linz, Linz-Land und Urfahr-Umgebung möglich. Bei den übrigen
Bezirksgerichten muss mit dem Bemühen, mit den Antragstellerinnen den zu
erwartenden Verlauf und eventuelle Vorkehrungen dafür zu treffen, das
Auslangen gefunden werden. In der Regel wird zumindest auch telefonisch mit
dem Richter versucht, das weitere Procedere abzusprechen.
Es kommt immer wieder auch vor, dass sich FamilienrichterInnen in Fällen
von Gewalt direkt an die Interventionsstelle wenden oder Frauen hierher zur
Beratung vermitteln.
- Staatsanwaltschaften
Sehr viele Gewalttaten in der Familie haben strafrechtlich relevanten
Charakter und es kommt daher zu einer beträchtlichen Anzahl von Anzeigen an
die Staatsanwaltschaften. Opferschutzeinrichtungen wie die
Interventionsstelle wollen die Interessen und Rechte betroffener Frauen in
einem eher täterorientierten Strafverfahren verstärkt wahrgenommen wissen.
Insbesondere ist es ein Anliegen, Frauen zu informieren, wie der Gang eines
Verfahrens ist, welche Belastungen unter Umständen damit verbunden sind,
welche Vorkehrungen für Opferschutz es bei den Gerichten gibt, welche Zeiträume
zu bedenken sind u.a.
Gerade bei Absehen von einem förmlichen Strafverfahren und Einleitung von
Diversionsmaßnahmen sind im Sinne einer umfassenden und wirkungsvollen Bekämpfung
von Gewalt in der Familie auch die Rechte von Verletzten, über geeignete
Opferschutzeinrichtungen informiert zu werden, zu verstehen. Sinngemäß
steht im Einführungserlass zur Strafprozessnovelle 1999 zu § 90 i StPO:
"Der Kontakt und die Zusammenarbeit mit den Interventionsstellen
empfiehlt sich insbesondere dann, wenn von der Sicherheitsbehörde darauf
hingewiesen wurde, dass der Verdächtige nach § 38 a SPG weggewiesen wurde.
Denn in diesem Fall ist davon auszugehen, dass die zuständige
Interventionsstelle über den Fall informiert ist und möglicherweise auch
bereits ein Kontaktgespräch mit der verletzten Person geführt hat, mit-hin
über wesentliche Informationen über die Erforderlichkeit weiterer Maßnahmen
verfügt."
Darüberhinaus sollte auch - soweit ein Kontakt der verletzten Person mit
Opferschutzeinrichtungen nicht aktenkundig ist - nach Möglichkeit vor
Einleitung eines Ausgleichsversuches der Interventionsstelle Gelegenheit zur
Stellungnahme eingeräumt werden. Eine entsprechende Information und Unterstützung
der verletzten Frau im Bereich der ihr zustehenden Möglichkeiten könnte
damit vermittelt werden.
Aus diesen Erwägungen heraus entstanden im letzten Quartal 1999 einige
Kontaktgespräche mit den StaatsanwältInnen, nachdem bei einem Behördenleitertreffen
im Bereich des Bundesministeriums für Justiz die Thematik des Opferschutzes
aufgegriffen und diskutiert wurde. Die leitenden Staatsanwälte von Linz und
Steyr vereinbarten noch für 1999 ein Gespräch mit VertreterInnen von Außergerichtlichem
Tatausgleich, Bewährungshilfe und Interventionsstelle, von der
Staatsanwaltschaft Wels wurde zu einer Besprechung Anfang Jänner 2000
eingeladen.
- Strafgerichte
Frauen, die Gewalttaten angezeigt haben, erhalten das Angebot der Betreuung
und Begleitung im Strafprozess. Fallweise erfolgte bereits Begleitung zur
Anzeige bei der Polizei. Für viele Betroffene stellen diese Verfahren eine
große psychische Belastung dar und es kommt immer wieder vor, dass beim Ermächtigungsdelikt
"Gefährliche Drohung" die Ermächtigung zur Strafverfolgung zurückgezogen
wird oder vom Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht wird, um nicht aussagen zu
müssen.
Auch wenn Gewalteinwirkungen aktenkundig und evident sind, heißt es nach
unserer Erfahrung noch lange nicht, dass das Sanktionensystem wirkungsvoll
greift. Für die Frauen ist der Verfahrensablauf oft sehr undurchsichtig und
gerichtliche Entscheidungen wenig nachvollziehbar. Die Vernehmung zu den
Gewaltvorfällen, die mitunter eine mehr oder weniger trau-matisierende
Wirkung hatten, ist immer wieder eine außerordentlich belastende Situation,
auch wenn sie schonend durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang ist die
Forderung nach einer umfassenden Vertretung von Opferzeuginnen bei Gericht
durch geschulte OpferanwältInnen nach wie vor als sehr wichtig einzustufen.
Gerade wenn der Täter durch einen Rechtsanwalt vertreten ist - oft im Wege
der Verfahrenshilfe - ist es für das Opfer wieder eine ungleiche
Ausgangsposition.
In der Interventionsstelle wird mit den Klientinnen das Verfahren
durchbesprochen in Hinblick auf die psychischen Belastungsmomente und
rechtlichen bzw. formalen Belange (z.B. Anschluss als Privatbeteiligte bei
privatrechtlichen Ansprüchen auf Schadenersatz oder Schmerzengeld,
Privatbeteiligtenvertretung, Akteneinsicht, schonende oder kontradiktorische
Vernehmung bei Gericht...). Die Begleitung durch eine Mitarbeiterin als
Vertrauensperson wird durchwegs in Anspruch genommen und begrüßt.
Jugendwohlfahrt
Mit den diplomierten SozialarbeiterInnen
(DSA) der Jugendwohlfahrtsbehörden besteht in vielen Einzelfällen reger
Kontakt, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Die Jugendwohlfahrt wird nach Wegweisungen auch von der Exekutive per
Faxmitteilung verständigt, wenn minderjährige Kinder da sind
Meist geht es darum abzuklären, ob die Mutter mit Unterstützung der
Interventionsstelle Schritte zur Beendigung von Gewalt unternimmt. Wenn sie
dies ablehnt oder nicht dazu imstande ist, ist die Jugendwohlfahrt gefordert,
ihrem gesetzlichen Auftrag, für das Kindeswohl zu sorgen, nachzukommen. Die
Jugendwohlfahrt macht von der Einräumung der Möglichkeiten nach dem
Gewaltschutzgesetz gegen Gewalt in der Familie zu handeln, kaum Gebrauch. Es
wurde im Berichtszeitraum keine einzige Wahrnehmung einer Antragstellung nach
dem Gewaltschutzgesetz zugunsten der Kinder gemacht.
In den Bezirken Perg und Grieskirchen wurde die Interventionsstelle 1999 zu
behördlichen Vernetzungsgesprächen (Bezirkshauptmannschaft - Abt.
Jugendwohlfahrt und Sicherheitsabteilung, Gendarmeriebeamte und
BezirksrichterInnen) eingeladen. Einladungen zu Treffen kam das Team der
Interventionsstelle auch beim Amt für Jugend und Familie, Abteilung
Erziehungshilfe beim Magistrat Linz sowie bei der Bezirkshauptmannschaft
Linz-Land, Abteilung Jugendwohlfahrt und Sicherheitsabteilung nach.
FRAUENBERATUNGSEINRICHTUNGEN
Frauenhäuser bieten neben Wohnmöglichkeit
auch Information und Beratung bei Gewalt in der Familie an. Ist oder fühlt
sich eine Frau trotz Wegweisung und Rückkehrverbot zuhause nicht sicher, wird
ihr empfohlen, ins Frauenhaus zu gehen. Wenn die Interventionsstelle
ins-besondere außerhalb des Großraumes Linz keine persönlichen Beratungen
durchführen kann, werden Frauen zur Beratung an eines der regionalen Frauenhäuser
weitervermittelt (Frauenhaus Linz, Wels, Steyr, Vöcklabruck, Innviertel), von
wo aus auch eine Begleitung zu Behörden und Gericht möglich scheint. Im
gleichen Maße werden die Frauenberatungsstellen vor Ort in die Überlegungen
bei Weitervermittlungen miteinbezogen.
Gerade bei der sich oft stellenden Frage der Trennung oder Scheidung nach
Gewaltvorfällen ergibt sich ein erhöhter Beratungsbedarf in bezug auf
Scheidungsfolgen. In Linz werden die Frauen dazu meist an die Juristin im
Autonomen Frauenzentrum (Maga
Gertraud Rieser) weitervermittelt.
Mit einzelnen Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen (Autonomes
Frauenzentrum, Arbeitsgemeinschaft für Obdachlose - ARGE Sie, Frauenhaus
Linz, Frauenhaus Innviertel, Caritas-Projekt LENA, Frauenberatungsstelle Vöcklabruck,
Verein MAIZ) fanden ein bis zwei Info- und Kontaktgespräche statt.
ANDERE PSYCHOSOZIALE EINRICHTUNGEN
Es kamen immer wieder Anfragen aus
vielen verschiedenen Institutionen, die von uns Kenntnis erlangt haben, nach
Informationsmaterial und auch in Bezug auf Einzelfälle in Hinblick auf
Weitervermittlung an uns als spezialisierte Beratungsstelle. Es fanden auch
mehrere Informationsgespräche mit MitarbeiterInnen von Einrichtungen, viele
davon telefonisch oder im Rahmen von Veranstaltungen und Arbeitskreisen,
statt. Treffen zu Informations- und Kontaktgesprächen gab es im Vorjahr mit
Frau Helga Schartmüller vom Bundessozialamt zum Thema Verbrechensopfergesetz,
mit MitarbeiterInnen des Sozialen und des Psychologischen Dienst der
Justizanstalt Linz, der Patientenanwaltschaft, der Männerberatung Linz und
des Außergerichtlichen Tatausgleichs in Linz.
REGIONALE ARBEITSKREISE
- Arbeitskreis Männerarbeit
Der Arbeitskreis Männerarbeit setzt sich zusammen aus VertreterInnen von
Einrichtungen, die sich mit dem Thema "Männerarbeit" befassen,
wie z.B. die Männerberatung der familientherapeutischen Beratungsstelle des
Landes OÖ, die Männerberatung der Diözese, BILY, Außergerichtlicher
Tatausgleich, Bewährungshilfe, Amt für Jugend und Familie,
Kinderschutz-Zentrum, Frauenhaus, Interventionsstelle und andere.
1999 beschäftigte sich der Arbeitskreis überwiegend mit dem Thema "Täterarbeit".
Ziel war neben Kooperation und Vernetzung der befassten Stellen auch die
Einbeziehung von RichterInnen und StaatsanwältInnen. Für die
Interventionsstelle bedeutet die regelmäßige Teilnahme einerseits einen
regen inhaltlichen Austausch zum Thema auf regionaler Ebene und stellt
andererseits eine Möglichkeit dar, die Perspektive der betroffenen Frauen
verstärkt einzubringen, aus der Warte der Opferschutzeinrichtung zu
diskutieren und Lösungen mitzuüberlegen.
- Frauenforum
Das Frauenforum ist ein monatlich stattfindendes Vernetzungstreffen von
Vertreterinnen verschiedener Fraueneinrichtungen aus dem Raum Linz, u.a.
Frauenhaus Linz, Sozialverein B 37, AK für Alleinerziehende, Linzer Frauenbüro,
Therapiestation Erlenhof (Frauen), Suchtberatungsstelle POINT, Kompass,
Linzer Frauengesundheitszentrum, VSG/Woman (Verein für Sozialprävention
und Gemeinwesenarbeit), Caritas-Projekt LENA, Verein MAIZ (Autonomes
Integrationszentrum für Migrantinnen), ARGE Sie (Arge für Obdachlose),
Frauenprojekt der Volkshilfe Flüchtlingsbetreuung, Wohngruppe Allein mit
dem Kind, Autonomes Frauenzentrum, Babsi Traun, Haus der Frau, Haus für
Mutter und Kind, Mutter-Kind-Haus der Stadt Linz, Interventionsstelle Linz.
Das Frauenforum behandelt frauenrelevante Themen und versteht sich als Lobby
für Frauenprojekte. Es dient u.a. der Information, dem Austausch und der
Planung von Aktivitäten im Bereich der Frauenarbeit, wie z.B.
Veranstaltungen zum Aktionstag gegen Gewalt an Frauen und zum
Internationalen Frauentag.
- Sozialpolitischer Arbeitskreis
In diesem schon langjährigen Arbeitskreis kommen in Linz alle zwei Monate
SozialarbeiterInnen aus verschiedensten Einrichtungen des psychosozialen
Feldes zusammen, um ihre Arbeit vorzustellen und bekanntzumachen,
sozialpolitische Themen und Fragestellungen zu diskutieren und sich über
Aktionen und Veranstaltungen auszutauschen. Themen waren im Vorjahr u.a. das
Oö. Sozialhilfegesetz 1998 und dessen Umsetzung (z.B. Standards für die
geplanten ca. 30 Sozialberatungsstellen in Gemeinden in OÖ.).
Im Bezirk Perg heisst dieser Kreis Sozialplattform und auch im Bezirk
Ried/Innkreis existiert ein Sozialpolitischer Arbeitskreis, welche jeweils
die Interventionsstelle zu einer Vorstellung einluden, um über unser
Angebot und Kooperationsmöglichkeiten informiert zu werden.
- Kriminalpolitischer Arbeitskreis
Dieser Arbeitskreis wurde 1973 gegründet, um Probleme zwischen Justiz,
Exekutive und Psychiatrie im Zusammenhang mit psychisch abnormen
Rechtsbrechern zu beraten und Verbesserungen in der Kommunikation und
Zusammenarbeit herbeizuführen. Im Lauf der Jahre wurden die Themenbereiche
auf nahezu alle Bereiche der Verbrechensbekämpfung und Prävention
ausgeweitet. Institutionenübergreifende brisante und aktuelle Themen sind
der Orientierungsmaßstab. Themen waren 1999 u.a. "Verwirklichung des
Opferschutzgedankens im österreichischen Strafrecht",
"Forensische Ambulanz und Nachbetreuung".
ÜBERREGIONALE ARBEITSKREISE
- Arbeitskreis Gewalt gegen Kinder
Dieser im Oktober 1999 eingerichtete Arbeitskreis des Präventionsbeirates
im Bundesminsterium für Inneres verfolgt weitergehende Gedanken zum
Opferschutz mit dem Ziel der Stärkung und Effektivierung der Kooperation
zwischen den Jugendwohlfahrts- und Sicherheitsbehörden sowie der Justiz
durch die Erarbeitung einer möglichst weit übereinstimmenden
Arbeitsphilosophie. Dabei sollen sowohl eine Klärung der Teilfunktionen der
Jugendwohlfahrtsbehörden, Sicherheitsbehörden und der NGOs (Non
Govermental Organisations) als auch der Organisation der Schnittstellen
stattfinden. Weiters soll eine Entwicklung eines effektiven Instrumentariums
und effektiver Handlungsroutinen für die sicherheitspolizeiliche
Intervention sowie eine Überprüfung kriminalpolizeilicher Routinen
erfolgen. Dieser monatlich stattfindende Arbeitskreis mit dem Leiter Mag.
Heinz Drobesch vom BMI soll wie die Arbeitskreise "Psychosoziale
Opferhilfe" und "Migrantinnen" im Juni 2000 ein Ergebnis
vorlegen können.
- ExpertInnengruppe Täterarbeit
Zu diesem monatlichen Arbeitskreis des Bundesministeriums für Umwelt,
Jugend und Familie, Leiterin Frau Drin Heidemarie Haydari, sind wir
dazugekommen, nachdem die Interventionsstelle Linz sich sehr intensiv mit
dem Thema "Täterarbeit" und Positionierung hierzu
auseinandergesetzt und einer Einladung zur Teilnahme am
Ausbildungscurriculum zum Tätertrainingsprojekt "Change" aus
Schottland (veranstaltet vom Verein Stop in Salzburg) folgte. Diese bunt
gemischte Arbeitsgruppe hat eine sehr intensive und umfangreiche
Schaffensperiode hinter sich, deren Ergebnis in einem Arbeitsbuch "Täterarbeit
- ein Beitrag zum Opferschutz - Modelle, Grundlagen & Standards"
Eingang gefunden hat.
- Interventionsstellen-Treffen
Im März 1999 fand die 4. Internationale Tagung der
Interventionsstellen/projekte in Wien statt, wo hauptsächlich ein Austausch
über den jeweiligen Stand und die Entwicklung der
Interventionsstellen(projekte) in Österreich, Deutschland und der Schweiz
erfolgte.
Sehr zentral waren bei dem Treffen der österreichischen
Interventionsstellen Ende Mai in Linz die Themen "corporate
identity" und zukünftige Vertragsgestaltung mit den fördernden
Ministerien, die auch bei der Tagung Anfang November 1999 in Innsbruck
vorherrschend waren.
Links
Projekte:
MAIZ
- Autonomes Integrationszentrum für Migrantinnen http://www.servus.at/maiz
LENA
- Internationaler Frauentreffpunkt und Beratungsstelle für Frauen, die in der
Prostitution arbeiten, und deren Freundinnen http://www.dioezese-linz.at/caritas/lena.htm
Autonomes
Frauenzentrum www.frauenzentrum.at
Verein
zur Förderung von Frauenqualifizierung
http://members.magnet.at/vfq/
Frauengesundheitszentrum
Linz http://www.fgz-linz.at
Bildung/Dokumentation
Frauenservice
- Bildung
www.frauenservice.at/bildung
Virtuelles
Frauennetz - viele gute Links
www.onb.ac.at/ariadne/ariadnet.htm
Sonstiges:
Frauenbuchhandlung
www.frauenzimmer.at
Frauen-Online-Magazin
www.ceiberweiber.at
Feministischer
Widerstandsrat www.wolfsmutter.frauenweb.at
|