Back    de - EuroWRC


Interventionstelle Gegen Gewalt in der Familie
LINZ

Nach ca. zwei Jahren Vorarbeit in einer Projektgruppe wurde der Verein "Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie in Oberösterreich" gegründet. Am 5. Oktober 1998 fand die feierliche Eröffnung der Interventionsstelle Linz statt.
Landstrasse 82/11,  A-4020 Linz Austria   Tel: 07 32/60 77 60 Fax: DW10 
office@istlinz.or.at    
Mag. Maria Schwarz-Schlöglmann
http://www.istlinz.or.at/istlinz/

KONZEPT DER INTERVENTIONSSTELLE 
Kooperation 
Links 

KONZEPT DER INTERVENTIONSSTELLE

Die Ursachen von Gewalt liegen, wie die Vereinten Nationen in ihrer Deklaration gegen Gewalt an Frauen feststellen, in der historisch gewachsenen Machtungleichheit zwischen Männern und Frauen. In der Familie sind hauptsächlich Frauen und Kinder von Gewalt betroffen, dieser Zusammenhang ist evident. Aber auch dort, wo die Kinder nicht "am eigenen Leib" Gewalt erleben, wird ihnen durch das Miterleben von Mißhandlungen und Drohungen gegenüber ihren Müttern Gewalt angetan. Hier ist in der Zusammenarbeit am gesetzlichen Auftrag der Jugendwohlfahrt anzuknüpfen, der zum "Kindeswohl" weitreichende Interventionsmöglichkeiten eingeräumt sind.

Die Grundsätze für die Arbeit der Interventionsstellen lauten, daß es keine Rechtfertigung für Gewalttaten an Frauen und Kindern gibt, gewalttätige Männer für ihr Verhalten verantwortlich sind und damit konfrontiert werden müssen. Weiters, daß Gewalt in Form sexueller, seelischer und körperlicher Mißhandlung strafbar ist und als Straftat behandelt werden muß. Schutz und Sicherheit der betroffenen Frauen und ihrer Kinder müssen oberstes Ziel aller rechtlichen Maßnahmen sein, dabei darf die Sicherheit der Kinder nicht zu einer individuellen Verantwortung der Mütter gemacht werden; die Gesellschaft muß hier Verantwortung übernehmen. Zum Erreichen des Ziels der Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Kinder muß einerseits die Umsetzung der bestehenden Gesetze im Interesse der Betroffenen kontrolliert und verbessert werden, andererseits ist es notwendig, gesellschaftliche Veränderungsprozesse zu initiieren.

Übergeordnetes Ziel ist die Verhinderung von Gewalt in der Familie.

Interventionsstellen sind Opferschutzeinrichtungen und wollen Hilfe und Unterstützung für die Zielgruppe der betroffenen Frauen und ihrer Kinder durch aufsuchende Sozialarbeit leisten und vor allem die Interventionen und die Verfahren der Institutionen und Behörden so gestalten, daß die Rechte und Bedürfnisse der Opfer gewahrt werden. Die Zusammenarbeit mit den Behörden und mit Einrichtungen des psychosozialen Feldes sowie Präventionsarbeit durch Einbringen von Fachwissen in die gesellschaftspolitische Diskussion sind wesentliche Ziele der Interventionsstelle.

Die regionale Zuständigkeit der Linzer Interventionsstelle erstreckt sich auf den Raum Oberösterreich. Die nachgehende Sozialarbeit bezieht sich auf das Stadtgebiet Linz; eine Ausweitung dieses Angebots auf den Raum Oberösterreich ist für spätere Ausbauphasen geplant. Frauen außerhalb Linz steht die Interventionsstelle in erster Linie für telefonische Information und Beratung zur Verfügung. Bei Bedarf werden die Klientinnen zu einem persönlichen Gespräch in die Interventionsstelle eingeladen. Begleitung zu Anzeigen bei der Polizei, zu Einvernahmen beim Familiengericht (im Zusammenhang mit Erlassung einer einstweiligen Verfügung) oder zum Strafgericht sind derzeit nur in Linz möglich.

In der Arbeit mit Betroffenen ist die Interventionsstelle geleitet von den Prinzipien, schnell und unbürokratisch zu handeln. Es wird eine freiwillige Inanspruchnahme vorausgesetzt. Der Gedanke des Opferschutzes ist mit einer verantworteten Parteilichkeit verbunden, die in erster Linie die Bedürfnisse und Rechte der von Gewalt betroffenen Frauen vor Augen hat. Kontakt mit dem Täter und Miteinbeziehung in die konkrete Arbeit der Interventionsstelle erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der Klientin und nur dann, wenn ein solches Vorgehen für das Ziel der Beendigung der Gewalt Erfolg verspricht. Die Interventionsarbeit zielt darauf ab, die Handlungsfähigkeit der Frauen zu verbessern. Die Interventionsstelle handelt nicht an Stelle der Frauen oder ohne Rücksprache mit ihnen - das Prinzip der Ermächtigung gilt als Grundlage und Ziel des Handelns.

Handlungsanlaß und Vorgangsweise: Handlungsanlaß ist das Einlangen einer Information über stattgefundene oder drohende physische / psychische Gewalt. Informationsquellen sind neben den Betroffenen Einsatzdaten der Exekutive sowie Mitteilungen aus dem sozialen Umfeld (KindergärtnerInnen, LehrerInnen, ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, NachbarInnen, Bekannte,...). Die Arbeitsweise der Interventionsstelle umfaßt als Standardintervention zunächst die aktive Kontaktaufnahme mit der betroffenen Frau mit dem Angebot eines Erstgesprächs zur Klärung der Situation und Erwägung weiterer Schritte (psychosoziale und rechtliche Information und Beratung). Gemeinsam mit den Klientinnen werden Schriftsätze erarbeitet – vor allem Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Diese werden in Wahrung der kurzen Frist von einer Woche nach einem Rückkehrverbot per Fax oder brieflich an Behörden und Gerichte weitergeleitet. Nach Bedarf erfolgt Krisenintervention bis sozialarbeiterische Begleitung während der gesamten Krisensituation. Für adäquate längerfristige Beratung und Betreuung (z.B. Scheidungsverfahren, Therapie,...) ist es Aufgabe der Interventionsstelle, den Klientinnen den Zugang zu den entsprechenden Einrichtungen (Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Kinderschutzeinrichtungen,...) zu ermöglichen.

Hilfestellung für Kinder: Der Schutz von Frauen ist in Einheit mit dem Schutz von Kindern zu sehen. Dazu ist die enge Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Jugendwohlfahrt und des Kinderschutzes, aber auch mit der Polizei und den Gerichten notwendig.

Positionierung zur Täterarbeit: Um nachhaltige Änderungen im Gewaltkontext herbeizuführen, bedarf es einer ganzheitlichen Arbeitsweise, die die Gewalttäter miteinbezieht. Für die Realisierung erprobter Konzepte für die Arbeit mit gewalttätigen Männern fehlen derzeit noch die Rahmenbedingungen und Ressourcen. Vorerst erfolgt die Beteiligung der Interventionsstelle an der Diskussion über Täterarbeit, wie sie von anderen Institutionen angeboten wird, mit dem Ziel, im Sinne eines umfassenden Opferschutzes Einfluß zu nehmen.

Kooperation und Vernetzung: Dieser kommt im Sinne von Gewaltprävention große Bedeutung zu und ist neben der Einzelfallarbeit die zweite Schiene des Arbeitsauftrages der Interventionsstelle. Sie dient der Professionalisierung des Handlungsfeldes, der wirksamen PR-Arbeit und dem Bildungsauftrag mit Öffentlichkeitswirkung. Sie erfolgt im Rahmen von Fallkonferenzen über Einzelfallinterventionen und in interdisziplinären Arbeitsgruppen zur Verbesserung der Gewaltprävention und Zusammenarbeit, für deren Organisation, Infrastruktur und Dokumentation die Interventionsstelle sorgt.

Prävention und Schulungstätigkeit: Ein Schwerpunkt der Arbeit der Interventionsstelle ist die Initiierung und Durchführung von Schulungen, Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren für verschiedene Berufsgruppen bzw. deren berufsbegleitende Weiterbildung (Polizei, Gendarmerie, RichterInnen, MitarbeiterInnen des Gesundheitswesens, SozialarbeiterInnen, LehrerInnen etc.)

Öffentlichkeitsarbeit: Zur Erreichung der Ziele der Arbeit der Interventionsstelle ist es wichtig, eine öffentliche Sensibilisierung und Bewußtseinsbildung zu erreichen. Diese erfolgt z.B. durch Medienpräsenz, Beteiligung an Diskussionen der Fachöffentlichkeit, Informationsveranstaltungen, Auflegen von Informationsmaterial...

Evaluation: Die laufende Überprüfung der Arbeit der Interventionsstelle ist wesentlich für Qualitätssicherung. Hierfür erfolgen die Dokumentation der Einzelfallarbeit und die Führung einer Statistik sowie die Auswertung der vorhandenen Daten.

Kooperation:

VERNETZUNGSARBEIT

Häusliche Gewalt kann mit Einzelmaßnahmen nur sehr schwer aus der Welt geschafft werden. Wirksam wird ihr in erster Linie durch eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Behörden und Einrichtungen, die mit der Problematik befasst sind, begegnet. Ein funktionierendes rechtliches und soziales Netz ermöglicht Betroffenen Schritte aus gewalttätigen Beziehungen. Die Interventionsstelle dient hier als Anlaufstelle für betroffene Frauen und Kinder und als Schnittstelle zu involvierten staatlichen und privaten Institutionen.

EXEKUTIVE

  1. Polizei

    Mit den Bundespolizeidirektionen Linz, Wels und Steyr besteht eine gute Kooperationsbasis. Es fanden zwei Informations- und Kontaktgespräche in der BPD Linz zur Reflexion über die Maßnahmen statt. Mit der BPD Wels lag auch eine klare Absprache aus dem Jahr 1998 einer guten Zusammenarbeit zugrunde. Mit der BPD Steyr kamen wir erst Ende 1999 bei der Regionalkonferenz der westlichen Bundesländer, organisiert vom Bundesministerium für Inneres, ins Gespräch und es folgte eine Einladung seitens der BPD Steyr zum Kennenlernen und zur Besprechung der zukünftigen Kooperation.
    Die Mitteilungen über Einsätze bei Gewalt in der Familie, die in Wegweisung und/oder Rückkehrverbot münden, erfolgen nach Überprüfung durch die PolizeijuristInnen nach einem vom Bundesministerium für Inneres ausgearbeiteten Dokumentationsmuster.

  2. Gendarmerie

    Das Landesgendarmeriekommando für OÖ. zeigt auch große Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Der "Kontaktbeamte" zur Interventionsstelle, Herr Kontr.Insp. Enzenebner, hat im Jänner 1999 für alle Bezirksgendarmeriekommandanten und Kontaktbeamte in OÖ. ein Informations- und Kontaktgespräch in der Interventionsstelle arrangiert. Aufgrund einer hier getroffenen Vereinbarung erhalten wir die Faxmitteilungen der Dokumentationen über Wegweisungen und/oder Rückkehrverbote von den Gendarmerieposten im direkten Weg.

JUSTIZ

  1. Familiengerichte
    Die Kontakte mit den FamilienrichterInnen nahmen im Berichtszeitraum kontinuierlich zu. Eine vom Oberlandesgericht Linz organisierte und gut besuchte Fortbildung für RichterInnen Ende September 1999 ermöglichte die Vorstellung und Diskussion der Erfahrungen mit dem Gewaltschutzgesetz in einem breiteren Rahmen.
    Im einzelnen werden Antragstellungen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung mit den KlientInnen der Interventionsstelle nach Erarbeitung in der Interventionsstelle direkt an den/ die zuständige/n Bezirksrichter/in gefaxt. Gleichzeitig erhalten die Frauen den Hinweis, die unterschriebene Urschrift beim Bezirksgericht per Post oder persönlich einzureichen. Die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle gehen in der Regel zu den nachfolgenden Einver-nahmeterminen als Vertrauenspersonen mit. Dies ist aus personellen Gründen derzeit nur bei den in Linz angesiedelten Bezirksgerichten Linz, Linz-Land und Urfahr-Umgebung möglich. Bei den übrigen Bezirksgerichten muss mit dem Bemühen, mit den Antragstellerinnen den zu erwartenden Verlauf und eventuelle Vorkehrungen dafür zu treffen, das Auslangen gefunden werden. In der Regel wird zumindest auch telefonisch mit dem Richter versucht, das weitere Procedere abzusprechen.
    Es kommt immer wieder auch vor, dass sich FamilienrichterInnen in Fällen von Gewalt direkt an die Interventionsstelle wenden oder Frauen hierher zur Beratung vermitteln.

  2. Staatsanwaltschaften
    Sehr viele Gewalttaten in der Familie haben strafrechtlich relevanten Charakter und es kommt daher zu einer beträchtlichen Anzahl von Anzeigen an die Staatsanwaltschaften. Opferschutzeinrichtungen wie die Interventionsstelle wollen die Interessen und Rechte betroffener Frauen in einem eher täterorientierten Strafverfahren verstärkt wahrgenommen wissen. Insbesondere ist es ein Anliegen, Frauen zu informieren, wie der Gang eines Verfahrens ist, welche Belastungen unter Umständen damit verbunden sind, welche Vorkehrungen für Opferschutz es bei den Gerichten gibt, welche Zeiträume zu bedenken sind u.a.

    Gerade bei Absehen von einem förmlichen Strafverfahren und Einleitung von Diversionsmaßnahmen sind im Sinne einer umfassenden und wirkungsvollen Bekämpfung von Gewalt in der Familie auch die Rechte von Verletzten, über geeignete Opferschutzeinrichtungen informiert zu werden, zu verstehen. Sinngemäß steht im Einführungserlass zur Strafprozessnovelle 1999 zu § 90 i StPO: "Der Kontakt und die Zusammenarbeit mit den Interventionsstellen empfiehlt sich insbesondere dann, wenn von der Sicherheitsbehörde darauf hingewiesen wurde, dass der Verdächtige nach § 38 a SPG weggewiesen wurde. Denn in diesem Fall ist davon auszugehen, dass die zuständige Interventionsstelle über den Fall informiert ist und möglicherweise auch bereits ein Kontaktgespräch mit der verletzten Person geführt hat, mit-hin über wesentliche Informationen über die Erforderlichkeit weiterer Maßnahmen verfügt."
    Darüberhinaus sollte auch - soweit ein Kontakt der verletzten Person mit Opferschutzeinrichtungen nicht aktenkundig ist - nach Möglichkeit vor Einleitung eines Ausgleichsversuches der Interventionsstelle Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden. Eine entsprechende Information und Unterstützung der verletzten Frau im Bereich der ihr zustehenden Möglichkeiten könnte damit vermittelt werden.
    Aus diesen Erwägungen heraus entstanden im letzten Quartal 1999 einige Kontaktgespräche mit den StaatsanwältInnen, nachdem bei einem Behördenleitertreffen im Bereich des Bundesministeriums für Justiz die Thematik des Opferschutzes aufgegriffen und diskutiert wurde. Die leitenden Staatsanwälte von Linz und Steyr vereinbarten noch für 1999 ein Gespräch mit VertreterInnen von Außergerichtlichem Tatausgleich, Bewährungshilfe und Interventionsstelle, von der Staatsanwaltschaft Wels wurde zu einer Besprechung Anfang Jänner 2000 eingeladen.

  3. Strafgerichte

    Frauen, die Gewalttaten angezeigt haben, erhalten das Angebot der Betreuung und Begleitung im Strafprozess. Fallweise erfolgte bereits Begleitung zur Anzeige bei der Polizei. Für viele Betroffene stellen diese Verfahren eine große psychische Belastung dar und es kommt immer wieder vor, dass beim Ermächtigungsdelikt "Gefährliche Drohung" die Ermächtigung zur Strafverfolgung zurückgezogen wird oder vom Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht wird, um nicht aussagen zu müssen.
    Auch wenn Gewalteinwirkungen aktenkundig und evident sind, heißt es nach unserer Erfahrung noch lange nicht, dass das Sanktionensystem wirkungsvoll greift. Für die Frauen ist der Verfahrensablauf oft sehr undurchsichtig und gerichtliche Entscheidungen wenig nachvollziehbar. Die Vernehmung zu den Gewaltvorfällen, die mitunter eine mehr oder weniger trau-matisierende Wirkung hatten, ist immer wieder eine außerordentlich belastende Situation, auch wenn sie schonend durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang ist die Forderung nach einer umfassenden Vertretung von Opferzeuginnen bei Gericht durch geschulte OpferanwältInnen nach wie vor als sehr wichtig einzustufen. Gerade wenn der Täter durch einen Rechtsanwalt vertreten ist - oft im Wege der Verfahrenshilfe - ist es für das Opfer wieder eine ungleiche Ausgangsposition.
    In der Interventionsstelle wird mit den Klientinnen das Verfahren durchbesprochen in Hinblick auf die psychischen Belastungsmomente und rechtlichen bzw. formalen Belange (z.B. Anschluss als Privatbeteiligte bei privatrechtlichen Ansprüchen auf Schadenersatz oder Schmerzengeld, Privatbeteiligtenvertretung, Akteneinsicht, schonende oder kontradiktorische Vernehmung bei Gericht...). Die Begleitung durch eine Mitarbeiterin als Vertrauensperson wird durchwegs in Anspruch genommen und begrüßt.

Jugendwohlfahrt

    Mit den diplomierten SozialarbeiterInnen (DSA) der Jugendwohlfahrtsbehörden besteht in vielen Einzelfällen reger Kontakt, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
    Die Jugendwohlfahrt wird nach Wegweisungen auch von der Exekutive per Faxmitteilung verständigt, wenn minderjährige Kinder da sind
    Meist geht es darum abzuklären, ob die Mutter mit Unterstützung der Interventionsstelle Schritte zur Beendigung von Gewalt unternimmt. Wenn sie dies ablehnt oder nicht dazu imstande ist, ist die Jugendwohlfahrt gefordert, ihrem gesetzlichen Auftrag, für das Kindeswohl zu sorgen, nachzukommen. Die Jugendwohlfahrt macht von der Einräumung der Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz gegen Gewalt in der Familie zu handeln, kaum Gebrauch. Es wurde im Berichtszeitraum keine einzige Wahrnehmung einer Antragstellung nach dem Gewaltschutzgesetz zugunsten der Kinder gemacht.
    In den Bezirken Perg und Grieskirchen wurde die Interventionsstelle 1999 zu behördlichen Vernetzungsgesprächen (Bezirkshauptmannschaft - Abt. Jugendwohlfahrt und Sicherheitsabteilung, Gendarmeriebeamte und BezirksrichterInnen) eingeladen. Einladungen zu Treffen kam das Team der Interventionsstelle auch beim Amt für Jugend und Familie, Abteilung Erziehungshilfe beim Magistrat Linz sowie bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, Abteilung Jugendwohlfahrt und Sicherheitsabteilung nach.


FRAUENBERATUNGSEINRICHTUNGEN

    Frauenhäuser bieten neben Wohnmöglichkeit auch Information und Beratung bei Gewalt in der Familie an. Ist oder fühlt sich eine Frau trotz Wegweisung und Rückkehrverbot zuhause nicht sicher, wird ihr empfohlen, ins Frauenhaus zu gehen. Wenn die Interventionsstelle ins-besondere außerhalb des Großraumes Linz keine persönlichen Beratungen durchführen kann, werden Frauen zur Beratung an eines der regionalen Frauenhäuser weitervermittelt (Frauenhaus Linz, Wels, Steyr, Vöcklabruck, Innviertel), von wo aus auch eine Begleitung zu Behörden und Gericht möglich scheint. Im gleichen Maße werden die Frauenberatungsstellen vor Ort in die Überlegungen bei Weitervermittlungen miteinbezogen.
    Gerade bei der sich oft stellenden Frage der Trennung oder Scheidung nach Gewaltvorfällen ergibt sich ein erhöhter Beratungsbedarf in bezug auf Scheidungsfolgen. In Linz werden die Frauen dazu meist an die Juristin im Autonomen Frauenzentrum (Maga Gertraud Rieser) weitervermittelt.
    Mit einzelnen Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen (Autonomes Frauenzentrum, Arbeitsgemeinschaft für Obdachlose - ARGE Sie, Frauenhaus Linz, Frauenhaus Innviertel, Caritas-Projekt LENA, Frauenberatungsstelle Vöcklabruck, Verein MAIZ) fanden ein bis zwei Info- und Kontaktgespräche statt.

ANDERE PSYCHOSOZIALE EINRICHTUNGEN

    Es kamen immer wieder Anfragen aus vielen verschiedenen Institutionen, die von uns Kenntnis erlangt haben, nach Informationsmaterial und auch in Bezug auf Einzelfälle in Hinblick auf Weitervermittlung an uns als spezialisierte Beratungsstelle. Es fanden auch mehrere Informationsgespräche mit MitarbeiterInnen von Einrichtungen, viele davon telefonisch oder im Rahmen von Veranstaltungen und Arbeitskreisen, statt. Treffen zu Informations- und Kontaktgesprächen gab es im Vorjahr mit Frau Helga Schartmüller vom Bundessozialamt zum Thema Verbrechensopfergesetz, mit MitarbeiterInnen des Sozialen und des Psychologischen Dienst der Justizanstalt Linz, der Patientenanwaltschaft, der Männerberatung Linz und des Außergerichtlichen Tatausgleichs in Linz.


REGIONALE ARBEITSKREISE

  1. Arbeitskreis Männerarbeit

    Der Arbeitskreis Männerarbeit setzt sich zusammen aus VertreterInnen von Einrichtungen, die sich mit dem Thema "Männerarbeit" befassen, wie z.B. die Männerberatung der familientherapeutischen Beratungsstelle des Landes OÖ, die Männerberatung der Diözese, BILY, Außergerichtlicher Tatausgleich, Bewährungshilfe, Amt für Jugend und Familie, Kinderschutz-Zentrum, Frauenhaus, Interventionsstelle und andere.
    1999 beschäftigte sich der Arbeitskreis überwiegend mit dem Thema "Täterarbeit". Ziel war neben Kooperation und Vernetzung der befassten Stellen auch die Einbeziehung von RichterInnen und StaatsanwältInnen. Für die Interventionsstelle bedeutet die regelmäßige Teilnahme einerseits einen regen inhaltlichen Austausch zum Thema auf regionaler Ebene und stellt andererseits eine Möglichkeit dar, die Perspektive der betroffenen Frauen verstärkt einzubringen, aus der Warte der Opferschutzeinrichtung zu diskutieren und Lösungen mitzuüberlegen.

  2. Frauenforum

    Das Frauenforum ist ein monatlich stattfindendes Vernetzungstreffen von Vertreterinnen verschiedener Fraueneinrichtungen aus dem Raum Linz, u.a. Frauenhaus Linz, Sozialverein B 37, AK für Alleinerziehende, Linzer Frauenbüro, Therapiestation Erlenhof (Frauen), Suchtberatungsstelle POINT, Kompass, Linzer Frauengesundheitszentrum, VSG/Woman (Verein für Sozialprävention und Gemeinwesenarbeit), Caritas-Projekt LENA, Verein MAIZ (Autonomes Integrationszentrum für Migrantinnen), ARGE Sie (Arge für Obdachlose), Frauenprojekt der Volkshilfe Flüchtlingsbetreuung, Wohngruppe Allein mit dem Kind, Autonomes Frauenzentrum, Babsi Traun, Haus der Frau, Haus für Mutter und Kind, Mutter-Kind-Haus der Stadt Linz, Interventionsstelle Linz.
    Das Frauenforum behandelt frauenrelevante Themen und versteht sich als Lobby für Frauenprojekte. Es dient u.a. der Information, dem Austausch und der Planung von Aktivitäten im Bereich der Frauenarbeit, wie z.B. Veranstaltungen zum Aktionstag gegen Gewalt an Frauen und zum Internationalen Frauentag.

  3. Sozialpolitischer Arbeitskreis

    In diesem schon langjährigen Arbeitskreis kommen in Linz alle zwei Monate SozialarbeiterInnen aus verschiedensten Einrichtungen des psychosozialen Feldes zusammen, um ihre Arbeit vorzustellen und bekanntzumachen, sozialpolitische Themen und Fragestellungen zu diskutieren und sich über Aktionen und Veranstaltungen auszutauschen. Themen waren im Vorjahr u.a. das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 und dessen Umsetzung (z.B. Standards für die geplanten ca. 30 Sozialberatungsstellen in Gemeinden in OÖ.).
    Im Bezirk Perg heisst dieser Kreis Sozialplattform und auch im Bezirk Ried/Innkreis existiert ein Sozialpolitischer Arbeitskreis, welche jeweils die Interventionsstelle zu einer Vorstellung einluden, um über unser Angebot und Kooperationsmöglichkeiten informiert zu werden.

  4. Kriminalpolitischer Arbeitskreis

    Dieser Arbeitskreis wurde 1973 gegründet, um Probleme zwischen Justiz, Exekutive und Psychiatrie im Zusammenhang mit psychisch abnormen Rechtsbrechern zu beraten und Verbesserungen in der Kommunikation und Zusammenarbeit herbeizuführen. Im Lauf der Jahre wurden die Themenbereiche auf nahezu alle Bereiche der Verbrechensbekämpfung und Prävention ausgeweitet. Institutionenübergreifende brisante und aktuelle Themen sind der Orientierungsmaßstab. Themen waren 1999 u.a. "Verwirklichung des Opferschutzgedankens im österreichischen Strafrecht", "Forensische Ambulanz und Nachbetreuung".


ÜBERREGIONALE ARBEITSKREISE

  1. Arbeitskreis Gewalt gegen Kinder

    Dieser im Oktober 1999 eingerichtete Arbeitskreis des Präventionsbeirates im Bundesminsterium für Inneres verfolgt weitergehende Gedanken zum Opferschutz mit dem Ziel der Stärkung und Effektivierung der Kooperation zwischen den Jugendwohlfahrts- und Sicherheitsbehörden sowie der Justiz durch die Erarbeitung einer möglichst weit übereinstimmenden Arbeitsphilosophie. Dabei sollen sowohl eine Klärung der Teilfunktionen der Jugendwohlfahrtsbehörden, Sicherheitsbehörden und der NGOs (Non Govermental Organisations) als auch der Organisation der Schnittstellen stattfinden. Weiters soll eine Entwicklung eines effektiven Instrumentariums und effektiver Handlungsroutinen für die sicherheitspolizeiliche Intervention sowie eine Überprüfung kriminalpolizeilicher Routinen erfolgen. Dieser monatlich stattfindende Arbeitskreis mit dem Leiter Mag. Heinz Drobesch vom BMI soll wie die Arbeitskreise "Psychosoziale Opferhilfe" und "Migrantinnen" im Juni 2000 ein Ergebnis vorlegen können.

  2. ExpertInnengruppe Täterarbeit

    Zu diesem monatlichen Arbeitskreis des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, Leiterin Frau Drin Heidemarie Haydari, sind wir dazugekommen, nachdem die Interventionsstelle Linz sich sehr intensiv mit dem Thema "Täterarbeit" und Positionierung hierzu auseinandergesetzt und einer Einladung zur Teilnahme am Ausbildungscurriculum zum Tätertrainingsprojekt "Change" aus Schottland (veranstaltet vom Verein Stop in Salzburg) folgte. Diese bunt gemischte Arbeitsgruppe hat eine sehr intensive und umfangreiche Schaffensperiode hinter sich, deren Ergebnis in einem Arbeitsbuch "Täterarbeit - ein Beitrag zum Opferschutz - Modelle, Grundlagen & Standards" Eingang gefunden hat.

  3. Interventionsstellen-Treffen

    Im März 1999 fand die 4. Internationale Tagung der Interventionsstellen/projekte in Wien statt, wo hauptsächlich ein Austausch über den jeweiligen Stand und die Entwicklung der Interventionsstellen(projekte) in Österreich, Deutschland und der Schweiz erfolgte.
    Sehr zentral waren bei dem Treffen der österreichischen Interventionsstellen Ende Mai in Linz die Themen "corporate identity" und zukünftige Vertragsgestaltung mit den fördernden Ministerien, die auch bei der Tagung Anfang November 1999 in Innsbruck vorherrschend waren.

Links

Projekte:

MAIZ - Autonomes Integrationszentrum für Migrantinnen  http://www.servus.at/maiz 
 
LENA - Internationaler Frauentreffpunkt und Beratungsstelle für Frauen, die in der Prostitution arbeiten, und deren Freundinnen http://www.dioezese-linz.at/caritas/lena.htm 

Autonomes Frauenzentrum    www.frauenzentrum.at 
 
Verein zur Förderung von Frauenqualifizierung        http://members.magnet.at/vfq/ 

Frauengesundheitszentrum Linz           http://www.fgz-linz.at 

 
Bildung/Dokumentation

Frauenservice - Bildung               www.frauenservice.at/bildung 

Virtuelles Frauennetz - viele gute Links            www.onb.ac.at/ariadne/ariadnet.htm 
 

Sonstiges:

Frauenbuchhandlung                 www.frauenzimmer.at 

Frauen-Online-Magazin            www.ceiberweiber.at 

Feministischer Widerstandsrat        www.wolfsmutter.frauenweb.at

up