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Brüssel, 29 März 1999 

Ministerkonferenz der Europäischen Union in Köln 
als Teil der Kampagne gegen Gewalt gegen Frauen

Eine der wichtigsten Veranstaltungen der Kampagne der Europäischen Union (EU)
gegen Gewalt gegen Frauen findet vom 29. bis zum 31. März in Köln statt. Die Konferenz wird vom deutschen EU-Vorsitz gemeinsam mit der Europäischen Kommission veranstaltet. Im Mittelpunkt werden die Mittel und Wege der Bekämpfung von Gewalt im häuslichen Umfeld stehen, und es sollen Wege gefunden werden, um den Rechtsschutz von Opfern von Opfern häuslicher Gewalt zu verbessern und die Täter entschlossener als in der Vergangenheit zu verfolgen. Kommissionsmitglied Anita Gradin - u.a. zuständig für Inneres und Justiz und eine der treibenden Kräfte der Kampagne - warnt vor der weitverbreiteten Ansicht, daß häusliche Gewalt lediglich ein Problem für Frauen darstellt. "In den meisten Fällen häuslicher Gewalt sind die Täter männlich. Deshalb werden wir das Problem nie lösen, wenn wir die Frage nicht stellen, wie Männer mit gewalttätigem Verhalten zu behandeln sind. Aber wir müssen auch die große Mehrheit der nicht-gewalttätigen Männer in den Kampf einbeziehen, um gute Vorbilder zu schaffen und einen grundsätzlichen Wandel der Mentalitäten herbeizuführen". Dazu hat Kommissionsmitglied Gradin beschlossen, daß die gesamten für die Kampagne zur Verfügung stehenden Finanzmittel, insgesamt 2 Million Euro,
für Vorhaben in den Mitgliedstaaten verwendet werden, die das Thema Männer und Gewalt behandeln. 

Die Konferenz in Köln ist das dritte öffentliche Ereignis auf EU-Ebene gegen Gewalt. Im Dezember 1998 war der österreichische EU-Vorsitz Gastgeber einer internationalen Expertenkonferenz in Wien. Hauptthema war die Rolle der Polizei bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. 52 Normen und Empfehlungen für die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen wurden angenommen. Die Arbeiten der Kölner Konferenz werden sich auf diese Normen und Empfehlungen stützen. 

Am 8. März wurde im Europäischen Parlament der internationale Frauentag begangen, der weitgehend dem zentralen Thema der Gewalt gegen Frauen gewidmet war. Kommissionmitglied Anita Gradin gab eine Erklärung ab und lancierte ferner eine Kampagne der weißen Bänder als Symbol für die vollständige Ächtung der Gewalt gegen Frauen. 

Eine dritte europäische Veranstaltung ist gegen Ende des finnischen EU-Vorsitzes vorgesehen, die Kampagne wird voraussichtlich am 8. März 2000 abgeschlossen. 

Auf der Konferenz in Köln wird Kommissionsmitglied Anita Gradin einen mit Unterstützung der Kommission erstellten Bericht über in den Mitgliedstaaten öffentlich verfügbare Statistiken über Gewalt gegen Frauen vorlegen. Ein weiterer Kommissionsbeitrag im Rahmen der Kampagne ist eine Ausgabe von Euro-Barometer über die Haltung gegenüber Gewalt gegen Frauen in den
Mitgliedstaaten. 

Bei der internationalen Konferenz über Menschenrechte in Wien im Jahre 1993 wurden die Rechte der Frauen endlich als Menschenrechte akzeptiert. 

"Dies war ein echter Durchbruch in dem Sinn, daß alle Formen von Gewalt aufgrund des Geschlechts, sexueller Belästigung und sexuellen Mißbrauchs Verstöße gegen die Menschenrechte sind. Es bedeutet auch, daß heute das Thema Gewalt gegen Frauen als wichtiges Problem international anerkannt ist", erklärte Kommissionsmitglied Gradin. 

Dies ist in hohem Maße auch innerhalb der EU der Fall. Fortschritte wurden in den vergangenen Jahren erzielt, indem die Frage auf die europäische Tagesordnung kam und sich sowohl die Einstellung der Öffentlichkeit gegenüber Gewalt gegen Frauen als auch die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in diesem Bereich änderten. 

Ein bedeutender Beitrag zu dieser Arbeit ist die DAPHNE-Initiative. Seit 1997 hat die Kommission eine große Zahl von Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) unterstützt, die Gewalt gegen Frauen und Kinder bekämpfen. Im Mai 1998 hat die Kommission einen Vorschlag angenommen, die DAPHNE-Initiative in ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm umzuformen.
Das Programm wird fünf Jahre laufen und insgesamt Finanzmittel in Höhe von 25 Million Euro fürMaßnahmen im Zusammenhang mit der Gewalt gegen Frauen, junge Menschen und Kinder bereitstellen. Das Programm wird auch den Beitrittskandidaten in Mittel- und Osteuropa und Zypern offenstehen. 

Empfehlungen aus den Fachforen der
EU-Konferenz zur Gewalt gegen Frauen 

am 29. und 30. März 1999 in Köln 


Fachforum 1: 
Ausmaß, Hintergründe und Folgen von Gewalt gegen Frauen 


1. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihre Institutionen werden aufgerufen, eine gemischte Gruppe auf europäischer Ebene zu unterstützen, die sich aus Forscher/innen, Expert/innen und Frauen-NGO’s zusammensetzt, die ein breites Wissen auf dem Gebiet des Kampfes gegen Gewalt an Frauen haben. Damit soll das Zusammentragen sachdienlicher Informationen auf der Basis gemeinsamer Kriterien, die Ausarbeitung gemeinsamer Normen und die Verarbeitung multidisziplinärer Forschungsprogramme – unter spezieller Berücksichtigung der Täter- Opfer- Beziehung – ermöglicht werden. 

2. Die Mitgliedstaaten der EU und die europäischen Institutionen werden aufgefordert, Kontakt mit dieser gemischten Gruppe zwecks Informations- und Erfahrungsaustausch zu halten und um Einflußnahme auf die sozio-ökonomischen Entscheidungen auf europäischer Ebene zu gewährleisten, damit die Problematik der Gewalt gegen Frauen insbesondere in der Politik zur Chancengleichheit, zur Familie, zur Gleichstellung, zur Innen- und Rechtspolitik und zur Bildungs- und Medienpolitik berücksichtigt wird. 


Fachforum 2: 
Rechtliche Möglichkeiten der Bekämpfung von (häuslicher) Gewalt
gegen Frauen 


1. Die Mitgliedstaaten der EU und die beitrittswilligen Länder werden aufgefordert,
ausdrückliche, effektive und klare gesetzliche Regelungen bei häuslicher Gewalt zu schaffen, die auf die sofortige Trennung von Opfer und Täter durch die umgehende Entfernung des gewalttätigen Mannes aus der Wohnung und der Umgebung der betroffenen Frau und ihrer Kinder gerichtet sind. Der Polizei sind konkrete Handlungsanweisungen zur Umsetzung der Vorschriften zu geben unter Einbeziehung weiterer opferschützender Maßnahmen. Begleitend und nachgehend soll die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen und das Verhalten des gewalttätigen Mannes kontrolliert werden. 

2. Zum Zwecke der Sicherheit der von häuslicher Gewalt betroffenen Frau sollen die Mitgliedstaaten der EU und die beitrittswilligen Länder sicherstellen, daß Migrantinnen ihren Aufenthaltsstatus nicht verlieren, wenn es zur Trennung vom Gewalttäter kommt. 


Fachforum 3: Prävention 

1. Alle staatlichen Institutionen werden verpflichtet, sich mit dem Thema "Männergewalt" auseinanderzusetzen, hier zusammenzuarbeiten, Informationen gegenseitig auszutauschen, interne Strukturen in Bezug auf Duldung und Fortsetzung von Männergewalt zu analysieren und ihre Aus- und Fortbildung entsprechend zu gestalten. Ferner sollen sie primäre Täterprävention betreiben. 

2. Die Präventionsarbeit gegen Männergewalt muß von den Regierungen finanziert werden. 

Fachforum 4: 
Hilfseinrichtungen und Zusammenarbeit mit Institutionen, europäische
Vernetzungen 


1. Alle nationalen Regierungen werden verpflichtet, ein umfassendes und kostenloses Unterstützungsangebot für mißhandelte Frauen und ihre Kinder, unabhängig von deren rechtlichen Status, unter Leitung von Frauen-NGO’s einzurichten und zu finanzieren. Dazu gehören Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Notrufe, rechtliche und soziale Hilfen,
Unterstützungsangebote für Kinder und Interventionsprojekte, für die im Fachforum 4 Standards entwickelt wurden, die einzubeziehen sind. 

2. Alle nationalen Regierungen werden verpflichtet in Zusammenarbeit mit Frauen-NGO’s bis zur nächsten EU-Konferenz jeweils einen nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen zu erstellen und die notwendigen Mittel für die Umsetzung bereitzustellen. 


Fachforum 5: Täterarbeit 

1. In allen Mitgliedstaaten der EU und den beitrittswilligen Ländern sollen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen Weisungen bzw. Auflagen zu erteilen, um Gewalttätern die Teilnahme an Trainingsprogrammen zu ermöglichen. 

2. Täterarbeit und diesbezügliche Öffentlichkeitskampagnen sollen sich auf internationale Erfahrungen stützen und als Teil eines umfangreichen Maßnahmenpaketes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder wissenschaftlich untermauert und bewertet werden.
Die Meinungen und Erfahrungen der betroffenen Frauen und Kinder müssen bei der Täterarbeit berücksichtigt werden. 

 

European Campaign to Raise Awareness of Violence against Women :
the European Commission has been conducting in 1999/2000 a European campaign to raise awareness on violence against women
http://ec.europa.eu/employment_social/equ_opp/violence_en.html
The Daphne Programme
http://ec.europa.eu/justice_home/funding/daphne/funding_daphne_en.htm  
 
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